Mietbedingungen
Mietbedingungen für LED Displays und Eventtechnik
Ergänzende Mietbedingungen für projektbezogene LED Display Vermietungen, Lieferung, Installation und Rückgabe.
1. Mietgegenstand
Mietgegenstand sind die im Angebot genannten LED Displays, LED Wände, Module, Controller, Zuspieltechnik, Kabel, Halterungen, Flightcases und sonstigen Zubehörteile. Technische Änderungen oder gleichwertige Ersatzkomponenten sind zulässig, sofern die vereinbarte Funktion erhalten bleibt.
2. Projektprüfung
Vor Bestätigung prüfen wir Verfügbarkeit, technische Umsetzbarkeit, Standortbedingungen, Transportwege, Aufbauzeit und Sicherheitsanforderungen. Die finale Ausführung hängt von den tatsächlichen Bedingungen vor Ort ab.
3. Transport und Zugang
Transport, Ladezone, Zufahrt, Parkflächen, Aufzüge, Treppen, Bodenbelastung, Hallenhöhe, Rampen und Zugangsbeschränkungen müssen vorab mitgeteilt werden. Nicht angekündigte Erschwernisse können Mehrkosten verursachen.
4. Aufbau, Betrieb und Abbau
Aufbau und Abbau erfolgen durch unser Team oder autorisierte Partner, sofern vereinbart. Der Kunde darf Miettechnik nicht eigenmächtig umbauen, öffnen, reparieren, bewegen oder an Dritte überlassen.
5. Outdoor-Betrieb
Outdoor-Betrieb ist nur mit hierfür geeigneter Technik und geeigneter Sicherung zulässig. Bei Wind, Regen, Gewitter, Eis, Hitze, Staub oder behördlichen Anforderungen kann der Betrieb eingeschränkt oder eingestellt werden.
6. Strom und Content
Der Kunde stellt die vereinbarte Stromversorgung und Inhalte in passenden Formaten rechtzeitig bereit. Content muss frei von Rechten Dritter sein oder vom Kunden rechtmäßig lizenziert werden.
7. Betreuung vor Ort
Technische Betreuung ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist. Ohne vereinbarte Betreuung trägt der Kunde Verantwortung für ordnungsgemäße Nutzung, Sicherheit und unverzügliche Störungsmeldung.
8. Beschädigung, Verlust und Versicherung
Der Kunde haftet für Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Vandalismus, Feuchtigkeitsschäden, unsachgemäße Bedienung und Fremdeingriffe während seiner Obhutszeit. Wir empfehlen eine geeignete Veranstaltungs- oder Elektronikversicherung.
9. Rückgabe
Mietgegenstände sind vollständig, sauber, trocken, verpackt und im überlassenen Zustand zurückzugeben. Fehlteile oder Schäden werden dokumentiert und berechnet.
10. Ausfall und Ersatz
Bei technischen Störungen bemühen wir uns um schnelle Fehlerbehebung oder gleichwertigen Ersatz. Für Störungen durch Strom, Signal, Content, Fremdgeräte, Bedienfehler, Wetter oder behördliche Eingriffe haften wir nur nach Maßgabe der AGB.
11. Verhältnis zu den AGB
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
Diese Mietbedingungen ergänzen die AGB. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und die AGB vor.
